Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

Für alle Aufträge - auch mündliche - gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt.

 

1. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen sind allein maßgebend für den gesamten Geschäftsverkehr, und zwar auch dann, wenn der Besteller andere Bedingungen vorschreibt. Grundlage unserer Lieferverträge ist unser Katalog in der letzten Fassung. Bei Lieferungen aus Lagervorrat erfolgt im allgemeinen keine separate Auftragsbestätigung, hierbei ist die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen.

 

2. Angebot  -  Auftrag

Unsere Angebote in jeder Form, auch solche durch Vertreter, sind freibleibend. Aufträge sind nur mit unserer Zustimmung widerruflich.

Unsere Angebote haben, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, eine Gültigkeit von 1 Monat.

 

3. Preise

Sämtliche Preisangaben in unseren Preislisten sind in EURO € ohne MWSt., diese wird besonders berechnet. Bei gewerblichen Kunden im Ausland wird diese Mehrwertsteuer bei der Abrechnung nicht berechnet. Von Kunden aus dem EU-Ausland benötigen wir jedoch die Umsatzsteuer-ID-Nummer. Bei erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit. Bei Aufträgen unter € 50,- Netto-Warenwert müssen wir aus Kostengründen einen Mindermengen-Zuschlag von € 10,- berechnen.

 

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt ab Werk, ausschließlich Verpackung, falls in unseren Preislisten nichts anderes vermerkt oder schriftlich bestätigt ist. Bei Liefervorschriften durch den Käufer erfolgt der Versand grundsätzlich unfrei. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers, letzteres auch bei Frei-, fob-, cif- und ddu-Lieferung. Wir sind bemüht Lieferfristen einzuhalten. Angaben über vorgeschriebene Liefertermine sind grundsätzlich für uns unverbindlich. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig. Alle Sendungen laufen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung oder Überbringung. Schadenersatzansprüche infolge verzögerter Liefertermine können nicht anerkannt werden. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

 

5. Mängel  -  Schadenersatz

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche aller Art, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand entstanden sind, sind  ausgeschlossen.

 

6. Zahlungsbedingungen

Inlandsrechnungen sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, zahlbar innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen rein netto. Rechnungsbeträge bis € 50,- sofort ohne Abzug zahlbar. Gutschriften bzw. Belastungen mindern den skontofähigen Betrag. Lohnware ist sofort ohne Abzug zahlbar. Bei Auslandsrechnungen gelten besondere Bedingungen. Zahlungsverzug oder Unsicherheit der Vermögenslage haben die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderung zur Folge.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller unserer auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.

 

8. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, so liefern wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Abnehmers Ersatz oder bessern nach. Nach Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, sie beginnt mit der Auslieferung der Ware ab Werk.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Freudenstadt, bzw. ein anderer von uns festzulegender Ort.